1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder an Digimedia . Creativstudio erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen vom Digimedia . Creativstudio sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Ohne Zustimmung vom Digimedia . Creativstudio dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
1.4 Die Werke vom Digimedia . Creativstudio dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Digimedia . Creativstudios und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
1.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung vom Digimedia . Creativstudio.
1.6 Über den Umfang der Nutzung steht dem Digimedia . Creativstudio ein Auskunftsanspruch zu.
1.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
1.8. Digimedia . Creativstudio prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/ Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Das Digimedia . Creativstudio geht davon aus, dass der Auftraggeber/ Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
2. Honorare
2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs- / Ausführungshonorar für die Realisierung
2.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet das Digimedia . Creativstudio ein Abschlagshonorar.
2.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen der „Allianz deutscher Designer AGD“.
2.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die das Digimedia . Creativstudio für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Digimedia . Creativstudio Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.
2.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
3. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Neben- und Reisekosten
3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz, Digitalisierung von Bildvorlagen) sind zu erstatten.
3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4 Das Digimedia . Creativstudio ist berechtigt, zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung, Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung, Reproduktionsarbeiten) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung, Druckplattenbelichtung) nimmt das Digimedia . Creativstudio aufgrund einer mit dem Auftraggeber/ Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5 Soweit das Digimedia . Creativstudio auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/ Verwerter Digimedia . Creativstudio von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von Digimedia . Creativstudio die digitale Daten erwerben. Eine Verpflichtung von Digimedia . Creativstudio zur Herausgabe besteht nicht.
4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Digimedia . Creativstudio zurückzugeben, digitale Druckvorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers / Verwerter.
